Visum erforderlich für die Einreise nach Frankreich: Dies ist die allgemeine Regel nach internationalem Recht. Allerdings gibt es Ausnahmen für viele Länder, in denen kein Visum erforderlich ist, insbesondere alle europäischen Länder im Schengen-Raum, aber nicht nur.
Nachfolgend listen wir alle Nationalitäten auf, für die umgekehrt das internationale Recht gilt, d. h. bei der Ankunft an der Grenze ist für alle Ausländer ein Visum erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Einreisekontrollen beim Eintritt in den Schengen-Raum (29 europäische Staaten) alle Ausländer frei zwischen diesen Staaten reisen können, ohne erneut kontrolliert zu werden.
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Ein Visum ist nicht das einzige administrative Dokument, das auch für einen Kurzaufenthalt erforderlich ist.
Dieser Beitrag befasst sich nur mit den für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen – über einen Höchstzeitraum von 180 Tagen – erforderlichen administrativen Dokumenten, wenn auch ein Visum für die Einreise nach Frankreich erforderlich ist.
Die folgenden Dokumente müssen bei der Ankunft in Frankreich vorgelegt werden. Es stimmt zwar, dass diese Dokumente, mit Ausnahme des Passes, selten verlangt werden. Allerdings liegt dies im Ermessen der Grenzpolizei, die Ihnen die Einreise nach Frankreich verweigern kann, wenn eines dieser Dokumente fehlt:
Für Frankreich der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Der für alle Schengen-Länder erforderliche Betrag variiert von Staat zu Staat. Er gilt, wenn für die Einreise nach Frankreich ein Visum erforderlich ist, aber auch, wenn kein Visum nötig ist:
Eine Zahlungsgarantie für mögliche medizinische Kosten muss erbracht werden
Staatsbürger des Schengen-Raums können ein europäisches Dokument von ihrer nationalen Krankenversicherung erhalten. Alle anderen müssen ein Zertifikat vorlegen, das von den französischen Behörden oft schwer zu überprüfen ist. Die einfachste Lösung ist, für die Dauer der Reise eine günstige private Reiseversicherung abzuschließen. Klicken Sie hier auf „Reiseversicherung“, um sich während Ihres Aufenthalts in Frankreich direkt und einfach zu schützen.
Liste der Länder, die ein Schengen-Visum für die Einreise nach Frankreich benötigen und das über eine französische Botschaft oder ein Konsulat beantragen können
Diese Länder können ein Kurzaufenthaltsvisum für den Schengen-Raum, also für Frankreich, direkt bei einer französischen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Herkunftsland beantragen.
Liste der Länder, die ein Schengen-Visum für die Einreise nach Frankreich benötigen, das nicht bei einer französischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden kann
Falls dies zutrifft, müssen Sie für ein Kurzaufenthaltsvisum für den Schengen-Raum, also für Frankreich, die Botschaft kontaktieren, die die französische Botschaft in Ihrem Land vertritt. Klicken Sie dazu auf „Visumassistent für die Einreise nach Frankreich“ und füllen Sie das Visumanmeldeformular aus. Zunächst erfahren Sie, ob Sie ein Visum benötigen, und anschließend, welche Botschaft in Ihrem Land die französische vertritt.
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