Visumfreier Eintritt nach Frankreich – Liste der betroffenen Länder

Der visumfreie Eintritt nach Frankeich ist auf europäische Länder (Schengen-Raum) und einige Dutzend anderer Länder weltweit begrenzt.

Die allgemeine Regel nach internationalem Recht ist, dass man ein Visum benötigt, um ein fremdes Land zu betreten. Allerdings gibt es Ausnahmen für viele Länder, die durch internationale Abkommen geregelt sind. Siehe unseren Beitrag zur Liste der Länder, für die ein Visum zum Eintritt nach Frankreich erforderlich ist.

Wir listen unten alle Nationalitäten auf, für die solche Abkommen bestehen. Alle Staatsangehörigen dieser Länder können Frankreich ohne Visum betreten …. Sie sind jedoch nicht von der Vorlage anderer Verwaltungsdokumente befreit, wie es bei der Einreise in jedes der Schengen-Länder der Fall ist.

Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Einreisekontrollen in einem der 29 Staaten des Schengen-Raums alle ausländischen Staatsangehörigen frei zwischen diesen Staaten reisen können, ohne erneut kontrolliert zu werden.

Visa-freier Eintritt nach Frankreich erfordert auch Verwaltungsdokumente von Ausländern

Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit den administrativen Dokumenten, die für kurze Aufenthalte von weniger als 90 Tagen – über einen Höchstzeitraum von 180 Tagen – erforderlich sind, wenn für die Einreise nach Frankreich kein Visum benötigt wird.

Die folgenden Dokumente müssen bei der Ankunft in Frankreich vorgelegt werden. Zwar werden diese Dokumente – mit Ausnahme des Passes – selten verlangt. Allerdings liegt die Entscheidung bei der Grenzpolizei, die Ihnen die Einreise verweigern kann, wenn eines dieser Dokumente fehlt:

Für Frankreich der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt

Der erforderliche Betrag variiert je nach Schengen-Land. Er gilt sowohl bei der Beantragung eines Visums für Frankreich als auch, wenn kein Visum notwendig ist:

Ein Nachweis über die Übernahme möglicher medizinischer Kosten muss erbracht werden

Dieser Nachweis ist für Staatsangehörige des Schengen-Raums einfach zu erbringen. Ein europäisches Dokument ihrer nationalen Krankenversicherung existiert – dieses Dokument muss jedoch vor der Einreise nach Frankreich beantragt werden. Vergisst man, es zu besorgen, muss man alle medizinischen Kosten im Voraus bezahlen und wird bei der Rückkehr erstattet. Im Falle einer Krankenhausaufnahme können diese Kosten mehrere tausend Euro betragen. Die einfachste Lösung könnte sein, eine günstige private Reiseversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Durch einen Klick auf „interessante Reiseversicherung“ können Sie sich direkt und einfach während Ihres Aufenthalts in Frankreich absichern.

Für Staatsangehörige außerhalb des Schengen-Raums müssen Sie ein Zertifikat Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Dies ist für die französischen Behörden jedoch oft schwer zu überprüfen. Die einfachste Lösung ist auch hier, eine günstige private Reiseversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.

Liste der Länder mit „visumfreiem Einreise nach Frankreich“

Die folgende Liste umfasst Länder innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums, die alle „visumfreien Einreise nach Frankreich“ ermöglichen.